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 General terms and conditions

1. Allgemeines:
Die nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Vertragsabschlüsse mit Dritten. Mit der Erteilung eines Auftrages erkennt der Kunde diese Bedingungen als allein verbindlich an. Abweichungen und Änderungen bzw. Ergänzungen dazu sind nur in schriftlicher Form gültig und berühren die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Einkaufsbedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprochen haben.
 
2. Angebote:
Alle Angebote und Preislisten der Schraml Glastechnik GmbH sind freibleibend. Eine Lieferverpflichtung unsererseits entsteht erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung und geleisteter Anzahlung des Kunden.
 
3. Preise:
Unsere Preise sind Netto-Preise. Die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht inbegriffen. Die Kosten für Verpackung, Transport, Versicherung, Zoll und Steuern sind nicht enthalten, außer sie sind ausdrücklich im Vertrag angeführt.
 
4. Lieferzeiten:
Die angegebenen Lieferzeiten sind stets unverbindlich. Die Lieferfrist wird unterbrochen, wenn vereinbarte Unterlagen oder Zahlungen des Kunden fehlen. Bei Lieferverzug ist der Kunde nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu fordern.
 
5. Änderungen:
Abänderungen und Stornierungen bereits erteilter Aufträge bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Die Stornogebühr beträgt 20 %, ab Meldung der Lieferbereitschaft 50 % des Kaufpreises. Dies gilt auch für den Fall, dass die vereinbarte Anzahlung nicht innerhalb von 4 Wochen ab Auftragsbestätigung bei uns einlangt. Sonderanfertigungen können nicht storniert werden.
 
6. Transport:
Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden – auch bei Lieferungen frei Haus. Der Versand erfolgt durch einen Spediteur oder durch einen Werks-LKW, wobei das Transportmittel und der Transportweg durch uns gewählt werden. Alle Lieferungen werden grundsätzlich transportversichert, außer der Kunde verweigert die Übernahme der entsprechenden Kosten. Alle Waren sind unverzüglich auf Transportschäden zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind sofort dem Frachtführer zu melden und von diesem bestätigen zu lassen. Eine schriftliche Meldung darüber mit detaillierter Schadensangabe muss uns unverzüglich übermittelt werden. Sollte es zu Leistungskürzungen des Versicherers aufgrund unzureichender Mitwirkung des Kunden bei der Schadensfeststellung kommen, werden diese Kosten dem Kunden weiterberechnet.
 
7. Technische Beratung:
Alle Skizzen, Entwürfe, Zeichnungen und die technische Beratung sind unverbindlich. Für die zum Angebot gehörigen Unterlagen behalten wir uns das Urheberrecht und Eigentum vor. Die Unterlagen dürfen ohne unser Einverständnis nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. Wir behalten uns das Recht vor, konstruktive Änderungen im Sinn des technischen Fortschrittes bzw. nach gesetzlicher Notwendigkeit ohne Verständigung des Kunden durchzuführen.
 
8. Abnahme:
Der Käufer ist verpflichtet, bestellte Waren oder Leistungen auch in Teilen abzunehmen. Als Übernahmedatum gilt der Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Transporteur. Der Kunde sorgt für geeignete Hebezeuge und Transportmittel zum Abladen und internen Transport der Geräte an den Aufstellungsort und trägt dafür das alleinige Risiko. Die Reklamationsfrist beträgt 10 Tage ab Warenerhalt – jede Reklamation muss nachweislich in schriftlicher Form erbracht werden.
         Kann der Besteller die Ware aufgrund eines von ihm zu vertretenden Umstandes zum vereinbarten Zeitpunkt nicht abnehmen, können wir den Ersatz der dadurch entstehenden Mehraufwendungen verlangen. Soweit gelieferte Gegenstände ohne Vorbehalt in Betrieb genommen werden, gilt dies als Abnahme, unabhängig davon, ob unsererseits noch Lieferungen oder Leistungen – insbesondere Montagearbeiten – zu erbringen sind.
 
9. Verpackung:
Maschinen und Geräte sind unverpackt. Soweit notwendig bzw. vereinbart, wird die Ware transportgerecht verpackt. Abtransport und Entsorgung des Verpackungsmaterials gehen zu Lasten des Käufers.
 
10. Zahlungsbedingungen:
Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, ist vom Rechnungsbetrag 1/3 bei Auftragsbestätigung, 1/3 bei Lieferbereitschaft und 1/3 bei Lieferung ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 4 % über dem Refinazierungssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Festgestellte Mängel berechtigen nicht zum Rückbehalt von Zahlungen.
 
11. Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der gemeinsamen Geschäftsbeziehung Eigentum der Schraml Glastechnik GmbH (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug, unabhängig von einem Rücktritt, die Ware umgehend abzuholen. Bei Ansprüchen aus dem Eigentumsvorbehalt kann sich der Besteller nicht darauf berufen, dass er die Vorbehaltsware aus besonderen Gründen, zum Beispiel zur Aufrechterhaltung seines Gewerbes, benötigt.
 
12. Montage:
Wenn nicht anders vereinbart, verstehen sich unsere Preise ohne Montagekosten. Die erforderlichen Leitungsanschlüsse sind bauseits beizustellen; etwaige behördliche Genehmigungen sind ebenso vom Kunden und zu dessen Lasten einzuholen. Bei mehrtätigen Montagen hat der Kunde für eine geeignete Unterbringung Sorge zu tragen.
 
13. Gewährleistung:
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Übergabe oder Auslieferung. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel sind uns unverzüglich – jedoch spätestens innerhalb von 10 Werktagen einlangend – in nachweislich schriftlicher Form und mit konkreter Mängelbeschreibung anzuzeigen. Üblicher Verschleiß, unsachgemäße Behandlung, Nichtbeachtung der üblichen und notwendigen Maschinenpflege sowie elementare Einflüsse stellen keine Mängelgründe dar. Gehört zu unseren Vertragspflichten auch die Montage des Liefergegenstandes, so wird nach deren Abschluss ein Abnahmeprotokoll gefertigt, welches vom Kunden zu unterfertigen ist. Darin sind die Mängel festzuhalten, welche zu diesem Zeitpunkt bekannt oder offensichtlich sind. Werden diese Mängel nicht protokolliert, gilt unsere Leistung als mängelfrei abgenommen. Schadhafte Teile werden nach unserer Wahl instandgesetzt, durch neue Teile ersetzt oder mit dem Neupreis vergütet. Anfallende Frachten, Zölle, Transport- und Montagekosten gehen zu Lasten des Käufers. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz wegen Schadenersatz oder entgangenem Gewinn sind grundsätzlich ausgeschlossen. Um die Gewährleistung in Anspruch nehmen zu können, muss der Kunde sämtlichen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen sein. Für Gebrauchtmaschinen wird keine Gewährleistung übernommen.
 
14. Datenschutz:
Kundendaten werden im Rahmen des Vertragsverhältnisses gespeichert. Eine Weitergabe der bloßen Adressdaten an andere Interessenten im Rahmen von Referenzlisten behalten wir uns vor. 15. Gerichtsstand: Der Erfüllungsort ist Großraming/OÖ. Der Gerichtsstand ist Weyer/Enns; es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
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