1. Allgemeines:
Die nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten
für alle Vertragsabschlüsse mit Dritten. Mit der Erteilung eines
Auftrages erkennt der Kunde diese Bedingungen als allein
verbindlich an.
Abweichungen und Änderungen bzw. Ergänzungen dazu sind
nur in schriftlicher Form gültig und berühren die Rechtswirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht. Einkaufsbedingungen des
Käufers haben keine Gültigkeit, auch wenn wir diesen nicht
ausdrücklich widersprochen haben.
2. Angebote:
Alle Angebote und Preislisten der Schraml Glastechnik GmbH sind
freibleibend. Eine Lieferverpflichtung unsererseits entsteht erst
nach schriftlicher Auftragsbestätigung und geleisteter Anzahlung
des Kunden.
3. Preise:
Unsere Preise sind Netto-Preise. Die jeweilige gesetzliche
Mehrwertsteuer ist nicht inbegriffen. Die Kosten für Verpackung,
Transport, Versicherung, Zoll und Steuern sind nicht enthalten,
außer sie sind ausdrücklich im Vertrag angeführt.
4. Lieferzeiten:
Die angegebenen Lieferzeiten sind stets unverbindlich. Die Lieferfrist
wird unterbrochen, wenn vereinbarte Unterlagen oder Zahlungen
des Kunden fehlen. Bei Lieferverzug ist der Kunde nicht berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu fordern.
5. Änderungen:
Abänderungen und Stornierungen bereits erteilter Aufträge
bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Die Stornogebühr
beträgt 20 %, ab Meldung der Lieferbereitschaft 50 % des
Kaufpreises. Dies gilt auch für den Fall, dass die vereinbarte
Anzahlung nicht innerhalb von 4 Wochen ab Auftragsbestätigung
bei uns einlangt. Sonderanfertigungen können nicht storniert
werden.
6. Transport:
Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden –
auch bei Lieferungen frei Haus. Der Versand erfolgt durch einen
Spediteur oder durch einen Werks-LKW, wobei das Transportmittel
und der Transportweg durch uns gewählt werden. Alle Lieferungen
werden grundsätzlich transportversichert, außer der Kunde
verweigert die Übernahme der entsprechenden Kosten.
Alle Waren sind unverzüglich auf Transportschäden zu prüfen.
Offensichtliche Mängel sind sofort dem Frachtführer zu melden
und von diesem bestätigen zu lassen. Eine schriftliche Meldung
darüber mit detaillierter Schadensangabe muss uns unverzüglich
übermittelt werden. Sollte es zu Leistungskürzungen des Versicherers
aufgrund unzureichender Mitwirkung des Kunden bei der
Schadensfeststellung kommen, werden diese Kosten dem Kunden
weiterberechnet.
7. Technische Beratung:
Alle Skizzen, Entwürfe, Zeichnungen und die technische Beratung
sind unverbindlich. Für die zum Angebot gehörigen Unterlagen
behalten wir uns das Urheberrecht und Eigentum vor. Die
Unterlagen dürfen ohne unser Einverständnis nicht vervielfältigt
oder an Dritte weitergegeben werden. Wir behalten uns das Recht
vor, konstruktive Änderungen im Sinn des technischen Fortschrittes
bzw. nach gesetzlicher Notwendigkeit ohne Verständigung des
Kunden durchzuführen.
8. Abnahme:
Der Käufer ist verpflichtet, bestellte Waren oder Leistungen auch
in Teilen abzunehmen. Als Übernahmedatum gilt der Zeitpunkt
der Übergabe der Ware an den Transporteur. Der Kunde sorgt
für geeignete Hebezeuge und Transportmittel zum Abladen
und internen Transport der Geräte an den Aufstellungsort und
trägt dafür das alleinige Risiko. Die Reklamationsfrist beträgt 10
Tage ab Warenerhalt – jede Reklamation muss nachweislich in
schriftlicher Form erbracht werden.
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Kann der Besteller die Ware aufgrund eines von ihm zu vertretenden
Umstandes zum vereinbarten Zeitpunkt nicht abnehmen, können
wir den Ersatz der dadurch entstehenden Mehraufwendungen
verlangen.
Soweit gelieferte Gegenstände ohne Vorbehalt in Betrieb
genommen werden, gilt dies als Abnahme, unabhängig davon,
ob unsererseits noch Lieferungen oder Leistungen – insbesondere
Montagearbeiten – zu erbringen sind.
9. Verpackung:
Maschinen und Geräte sind unverpackt. Soweit notwendig bzw.
vereinbart, wird die Ware transportgerecht verpackt. Abtransport
und Entsorgung des Verpackungsmaterials gehen zu Lasten des
Käufers.
10. Zahlungsbedingungen:
Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, ist vom
Rechnungsbetrag 1/3 bei Auftragsbestätigung, 1/3 bei
Lieferbereitschaft und 1/3 bei Lieferung ohne Abzug zu bezahlen.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 4 %
über dem Refinazierungssatz der Europäischen Zentralbank
berechnet. Festgestellte Mängel berechtigen nicht zum
Rückbehalt von Zahlungen.
11. Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller
Forderungen aus der gemeinsamen Geschäftsbeziehung
Eigentum der Schraml Glastechnik GmbH (erweiterter Eigentumsvorbehalt).
Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug,
unabhängig von einem Rücktritt, die Ware umgehend abzuholen.
Bei Ansprüchen aus dem Eigentumsvorbehalt kann sich der
Besteller nicht darauf berufen, dass er die Vorbehaltsware aus
besonderen Gründen, zum Beispiel zur Aufrechterhaltung seines
Gewerbes, benötigt.
12. Montage:
Wenn nicht anders vereinbart, verstehen sich unsere Preise ohne
Montagekosten. Die erforderlichen Leitungsanschlüsse sind
bauseits beizustellen; etwaige behördliche Genehmigungen sind
ebenso vom Kunden und zu dessen Lasten einzuholen. Bei
mehrtätigen Montagen hat der Kunde für eine geeignete
Unterbringung Sorge zu tragen.
13. Gewährleistung:
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Übergabe oder
Auslieferung. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel
sind uns unverzüglich – jedoch spätestens innerhalb von 10
Werktagen einlangend – in nachweislich schriftlicher Form und
mit konkreter Mängelbeschreibung anzuzeigen.
Üblicher Verschleiß, unsachgemäße Behandlung, Nichtbeachtung
der üblichen und notwendigen Maschinenpflege sowie
elementare Einflüsse stellen keine Mängelgründe dar.
Gehört zu unseren Vertragspflichten auch die Montage des
Liefergegenstandes, so wird nach deren Abschluss ein Abnahmeprotokoll
gefertigt, welches vom Kunden zu unterfertigen
ist. Darin sind die Mängel festzuhalten, welche zu diesem Zeitpunkt
bekannt oder offensichtlich sind. Werden diese Mängel nicht
protokolliert, gilt unsere Leistung als mängelfrei abgenommen.
Schadhafte Teile werden nach unserer Wahl instandgesetzt, durch
neue Teile ersetzt oder mit dem Neupreis vergütet. Anfallende
Frachten, Zölle, Transport- und Montagekosten gehen zu Lasten
des Käufers.
Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz wegen Schadenersatz
oder entgangenem Gewinn sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Um die Gewährleistung in Anspruch nehmen zu können, muss der
Kunde sämtlichen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen sein.
Für Gebrauchtmaschinen wird keine Gewährleistung übernommen.
14. Datenschutz:
Kundendaten werden im Rahmen des Vertragsverhältnisses
gespeichert. Eine Weitergabe der bloßen Adressdaten an andere
Interessenten im Rahmen von Referenzlisten behalten wir uns vor.
15. Gerichtsstand:
Der Erfüllungsort ist Großraming/OÖ. Der Gerichtsstand ist
Weyer/Enns; es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
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